42. Ziff. I.2.16. der Anklageschrift 42.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. I.2.16. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 soll sich der Beschuldigte des Betrugs schuldig gemacht haben, indem er sich am 27. Januar 2017 in die Kirche der DO.________ (Kirchgemeinde) begeben und Herrn AI.________ unter Angabe seiner richtigen Natelnummer und einer falschen Adresse nach einem Darlehen über CHF 70.00 für eine Zugfahrt nach Olten, welche er nicht habe antreten wollen, gefragt habe. Nachdem ihm das Geld überreicht worden sei, sei er verschwunden.