_ wohl tatsächlich zu, dass sie dem Beschuldigten zunächst noch glaubte, dass er sich wegen der Rückzahlung der vor über einem Jahr ausgeliehenen CHF 350.00 erneut bei ihr meldete. Spätestens jedoch zum Zeitpunkt, als der Beschuldigte von ihr vor der angeblichen Rückzahlung bzw. als Bedingung dafür zuerst noch weitere CHF 150.00 verlangte, handelte sie sehr leichtsinnig, wenn sie dem Beschuldigten den geforderten Betrag ohne Weiteres übergab. Dies insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass sie zuvor bereits vergebens in die Elfenau gegangen bzw. vom Beschuldigten sogar noch versetzt worden war.