__ (Adresse) in Biel am 4. November 2015 für eine «dringende Schlossreparatur zu Hause» CHF 350.00 geliehen wurden, mit vereinbartem Rückzahlungsdatum am Sonntag, 8. November 2015. Letzteres deckt sich insbesondere mit der Aussage der Geschädigten, wonach der Beschuldigte am darauffolgenden Sonntag, sprich am 8. November 2015, noch im Gottesdienst erschienen sei und um Aufschub der Zahlungsfrist gebeten habe. Dies wiederum erklärt die von Hand durchgestrichene Rückzahlungsfrist auf der Quittung.