41. Ziff. I.2.15. der Anklageschrift 41.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter soll sich der Beschuldigte des Betrugs schuldig gemacht haben, indem er sich am 4. November 2015 bei Pfarrerin K.________ aus Biel gemeldet und wahrheitswidrig angegeben habe, er habe sich aus seiner Wohnung ausgeschlossen und benötige Geld für den Schlüsseldienst. Er habe eine Quittung über CHF 350.00, ausgestellt auf einen CW.________, unterzeichnet und das Geld erhalten. Am 25. Januar 2017 habe er sich erneut telefonisch gemeldet und angegeben, er werde nun das Geld zurückgeben. Gleichentags habe er sich mit K.___