_ versuchte die Geschichten des Beschuldigten, wonach der Verein DJ.________ (Verein) den Beschuldigten an sie verwiesen habe und wonach er an Gottesdiensten teilgenommen habe, ohne Erfolg zu überprüfen, wobei sie doch einige Anstrengungen unternahm. Ausserdem machte sie einen Kontrollanruf auf die vom Beschuldigten angegebene, tatsächlich ihm gehörende Handynummer. Dass der Beschuldigte sich nicht ausweisen konnte, muss auf die Geschädigte vor dem Hintergrund, dass dieser ja angeblich nicht nur den Wohnungsschlüssel, sondern auch sein Portemonnaie im Zug verloren hatte, glaubhaft gewirkt haben.