III.1.15. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1733). Die Verteidigung hat im Berufungsverfahren für den Beschuldigten einen Freispruch beantragt (vgl. pag. 1907). Der Beschuldigte täuschte AF.________ unter Angabe eines falschen Namens und einer falschen Adresse (wiederum in DK.________ (Ortschaft), dem Wohnort der Geschädigten) mit einer erfundenen Geschichte um einen im Zug verlorenen Wohnungsschlüssel und mit der Angabe, er werde ihr das geliehene Geld, nachdem er in seiner Wohnung gewesen sei, noch gleichentags zurück bringen. AF.________ versuchte die Geschichten des Beschuldigten, wonach der Verein DJ.