_ kann deshalb beweiswürdigend abgestellt werden und der angeklagte Sachverhalt ist gestützt darauf erstellt. Die eher kargen Aussagen des Beschuldigten vermögen daran nichts zu ändern (vgl. zum Ganzen pag. 1831, S. 87 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Ergänzend erachtet es die Kammer gestützt auf die glaubhaften Schilderungen von AF.________ ebenfalls als erwiesen, dass der Beschuldigte der Geschädigten sagte, er sei von einer Frau des Vereins DJ.________ (Verein) an sie, die Geschädigte, verwiesen worden, weil das Office geschlossen sei. Dabei beschrieb er die an-