Dabei habe er wahrheitswidrig angegeben, er habe seinen Wohnungsschlüssel verloren und müsse nun nach Olten zu seinem Sohn fahren, damit er seinen Zweitschlüssel besorgen könne. Er habe angegeben kein Geld zu haben und CHF 100.00 verlangt, welches er am selben Tag retournieren werde. Er habe einen falschen Namen und eine falsche Adresse angegeben und in der Folge CHF 60.00 erhalten, was er nie zurück gezahlt habe und auch nicht habe zurück zahlen wollen (Deliktssumme/Schaden: CHF 60.00; pag. 1572). 40.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Der Beschuldigte bestreitet nicht, von AF.