40. Ziff. I.2.14. der Anklageschrift 40.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in Ziff. I.2.14. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 vor, er habe sich des Betrugs schuldig gemacht, indem er sich am 23. Januar 2017 zur Wohnung von AF.________ begeben und nach einer kirchlichen Institution im selben Gebäude gefragt habe. Dabei habe er wahrheitswidrig angegeben, er habe seinen Wohnungsschlüssel verloren und müsse nun nach Olten zu seinem Sohn fahren, damit er seinen Zweitschlüssel besorgen könne.