38. Ziff. I.2.11. der Anklageschrift 38.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Mit Ziff. I.2.11. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten sodann vor, er habe sich des Betrugs schuldig gemacht, indem er am 2. Februar 2016 AA.________ im DD.________ (Restaurant) getroffen habe, nachdem er bereits bei einem früheren Treffen dessen Vertrauen gewonnen habe. Wahrheitswidrig habe er angegeben, er benötige CHF 2‘000.00 für eine Mietkaution, da er sonst nicht mehr in die Wohnung komme. In der Folge seien sie zu einem Bankomat gegangen und AA.