_ ist der angeklagte Sachverhalt erstellt. Darüber hinaus sieht es die Kammer mit der Vorinstanz als erwiesen, dass der Beschuldigte seinen richtigen Namen nannte, jedoch fälschlicherweise angab, in DC.________ (Ortschaft) zu wohnen und in einem Hotel in Bern zu arbeiten. 37.3 Rechtliche Würdigung Erstinstanzlich wurde der Beschuldigte in Bezug auf den Vorwurf gemäss Ziff. I.2.10. der Anklageschrift wegen Betrugs verurteilt (Ziff. III.1.5. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1732). Der Beschuldigte hat diesen Punkt angefochten und oberinstanzlich einen Freispruch beantragt (pag. 1907).