Als auch dies keine Früchte getragen habe, habe er versucht, CHF 800.00 unter Angabe eines Vorwands zu erhalten. Und letztlich habe er noch erfolglos versucht, ein Zugbillet für eine nicht stattfindende Zugfahrt nach Genf erhältlich zu machen. Einen Rückzahlungswillen habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 1‘500.00, versucht). 37.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Der angeklagte Sachverhalt wird durch den Beschuldigten nach einem anfänglichen teilweisen Geständnis (pag. 886 Z. 319) sinngemäss bestritten (vgl. pag. 1697 Z. 39 ff.). Die Vorinstanz hat die zu würdigenden Aussagen von W.___