Da Pfarrer W.________ die Geldübergabe verneint habe, habe der Beschuldigte um einen persönlichen Termin ersucht, der am 5. Oktober 2010 [recte: 5. Oktober 2015] stattgefunden habe. Erneut habe der Beschuldigte angegeben, er müsse am nächsten Tag nach Genf ins Konsulat, um CHF 1‘300.00 - CHF 1‘500.00 zu bezahlen für den Militärersatz. Er habe vorgetäuscht, er arbeite in Bern und habe den Lohn für diesen Monat noch nicht erhalten, werde den Betrag jedoch sicherlich zurückerstatten. Als auch dies keine Früchte getragen habe, habe er versucht, CHF 800.00 unter Angabe eines Vorwands zu erhalten.