I.2.9. der Anklageschrift war die AE.________ (Kirchgemeinde) unterdessen durch eine E-Mail gewarnt worden, weshalb es letztlich bei einem Versuch blieb. Der Beschuldigte wollte das bereits vorhandene Vertrauen ein drittes Mal ausnutzen und bediente sich zu diesem Zweck einer weiteren Lüge, indem er die unmittelbare Rückzahlung des gesamten geschuldeten Betrages in Aussicht