Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Bezug auf beide Vorwürfe wegen Betrugs (Ziff. III.1.13. und III.1.14. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1732). Der Beschuldigte beantragte im oberinstanzlichen Verfahren auch in Bezug auf diese beiden Vorwürfe einen Freispruch (vgl. pag. 1907). Betreffend Ziff. I.2.8. der Anklageschrift täuschte der Beschuldigte DA.________ mit einer erfundenen Geschichte um eine Militärdienstersatzgebühr, woraufhin diese die Auszahlung der Beträge durch CY.________ und CZ.________ veranlasste.