36. Ziff. I.2.8. und I.2.9. der Anklageschrift 36.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. I.2.8. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 soll sich der Beschuldigte des Betrugs schuldig gemacht haben, indem er am 10. März 2016 die AE.________ (Kirchgemeinde) kontaktiert habe, gleichentags in deren Büroräumlichkeiten erschienen sei und wahrheitswidrig angegeben habe, er möchte heiraten und bekomme die Dokumente nur, wenn er eine Zahlung für den Militärersatz an die Botschaft in Genf leiste. Daraufhin seien dem Beschuldigten durch Herrn CY.________ CHF 880.00 in bar ausgehändigt worden.