65 war er gemäss den Angaben von AC.________ gut gekleidet, hinterliess allgemein einen sehr guten Eindruck (vgl. pag. 403 Z. 21) und verstand es, einen zeitlichen Druck zu erzeugen, welcher es der Geschädigten nicht erlaubte, seine Angaben zu hinterfragen oder gar zu überprüfen. Immerhin kontaktierte AC.________ noch ihren Mann, um ihn zu fragen, ob er den Beschuldigten wirklich kenne und liess sich Namen und Telefonnummer des Beschuldigten auf einen Haftnotizzettel schreiben.