Hinzu kommt, dass AC.________ nicht die einzige Geschädigte im vorliegenden Strafverfahren ist, welche – unabhängig bzw. ohne die anderen Geschädigten zu kennen – aussagte, der Beschuldigte habe ihr erzählt, er habe seinen Wohnungsschlüssel verloren, weshalb er Geld für den Schlüsseldienst brauche. Dasselbe gilt in Bezug auf den angeblichen Wohnort in CX.________ (Ortschaft) und die angebliche Arbeitsstelle als Elektroingenieur bei der BR.________ in BS.________ (Ortschaft);