(Hotel) in Bern zu haben. Ausserdem versprach er eine schnelle Rückzahlung und quittierte die erhaltenen Geldbeträge auf der zuvor erstellten Kopie seiner Ausweise. AD.________ waren weitere Überprüfungen bezüglich Wohnort und Arbeitsstelle des Beschuldigten nicht zuletzt aufgrund des ausgeübten zeitlichen Drucks und seiner Tätigkeit im karitativen Umfeld der Kirche nicht zumutbar (vgl. dazu auch pag. 1998 Z. 179: «Bei Kirchgemeinden und Pfarreien sind die sozialen Dienste vor allem an den Wochenenden gefragt. Bettler und Bedürftige geben sich dabei die Klinke in die Hand. Das häuft sich an den Wochenenden.