(Adresse) in EB.________ (Ortschaft) und arbeite im CV.________ (Hotel) in Bern (pag. 361 Z. 97 f. und pag. 361 Z. 104 ff.) – sowohl die angegebene Adresse als auch das erwähnte Hotel existieren tatsächlich. 34.3 Rechtliche Würdigung Erstinstanzlich wurde der Beschuldigte bezüglich beide Vorwürfe wegen Betrugs schuldig erklärt (Ziff. III.1.11. und III.1.12. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1732). Davon abweichend verlangt der Beschuldigte im Berufungsverfahren einen Freispruch (pag. 1907). Die Kammer schliesst sich vollumfänglich der vorinstanzlichen rechtlichen Würdigung an (vgl. pag.