61 CHF 600.00 benötige. Er habe versichert, dass er das Geld innerhalb einer Woche, nach Eingang seines Lohnes, zurückbezahlen werde. Gleichentags sei er beim Geschädigten erschienen, habe CHF 400.00 gegen Unterschrift auf einer Quittung an sich genommen und angegeben, dass er eigentlich CHF 580.00 benötige. Am 28. Februar 2016 habe er den Geschädigten erneut kontaktiert und fälschlicherweise angegeben, er habe einen Kollegen, der ihm das Geld am Dienstag gebe. Daraufhin sei es zur erneuten Übergabe von CHF 180.00 gekommen.