(Ortschaft) und eine falsche Arbeitsstelle angab, dem Geschädigten Ausweise vorlegte, den Erhalt des Geldes quittierte unter gleichzeitiger Unterzeichnung einer Rückzahlungsverpflichtung bis Ende Februar 2016 und sogar mit dem Geschädigten zusammen zum angeblichen Standort der somalischen Botschaft fuhr und nach Erhalt des Geldes bei der erstbesten Gelegenheit abhaute, handelte er klar arglistig. Mit Blick auf eine allfällige Opfermitverantwortung ist zudem zu berücksichtigen, dass der Geschädigte zum Tatzeitpunkt 73-jährig alt war, der Beschuldigte für ihn kein Unbekannter war, er