sodann durch die von diesem eingereichten Belege über die erfolgten Geldbezüge (pag. 349 ff.). Gestützt darauf ist der angeklagte Sachverhalt erstellt (vgl. zum Ganzen die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz, pag. 1809, S. 65 erstinstanzliche Urteilsbegründung). 33.3 Rechtliche Würdigung Erstinstanzlich wurde der Beschuldigte in Bezug auf diesen Vorwurf des Betrugs schuldig erklärt (Ziff. III.1.9. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1732). Der Beschuldigte beantragte im Berufungsverfahren davon abweichend einen Freispruch (vgl. pag. 1907).