Am 8. Februar 2016 habe der Beschuldigte AB.________ erneut kontaktiert und angegeben, er benötige nochmals CHF 1‘000.00. Auf Vorschlag des Beschuldigten seien sie für diesen Zweck zur angeblichen somalischen Botschaft in Bern gefahren. Während der Fahrt habe der Beschuldigte dann CHF 2‘000.00 verlangt. Am Bankomat am Eigerplatz habe AB.________ CHF 2‘000.00 abgehoben und gemeinsam seien sie zum Parkplatz Marzili in Bern gefahren. Der Beschuldigte habe das Geld verlangt und sei verschwunden, als AB.________ kurz zurück zum Auto habe gehen müssen.