Der Beschuldigte täuschte V.________ mit seiner erfundenen Geschichte um den angeblichen Heiratsschein, erhöhte dessen Vertrauen durch die Angabe einer falschen Wohnadresse (wiederum am Wohnort des Geschädigten) sowie einer falschen Arbeitsstelle und verhinderte sogar eine Direktüberweisung durch V.________ – damit handelte er arglistig. V.________ klärte ab, ob der Beschuldigte tatsächlich in CS.________ (Ortschaft) wohnte, wobei das Telefonbuch tatsächlich einen Eintrag mit dem Namen des Beschuldigten aufwies.