_ melden, tatsächlich existiert (vgl. pag. 316 Z. 17 ff.). 59 32.3 Rechtliche Würdigung Die Vorinstanz erklärte den Beschuldigten betreffend diesen Vorwurf wegen Betrugs schuldig (Ziff. III.1.3. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1732). Der Beschuldigte beantragte oberinstanzlich davon abweichend einen Freispruch (vgl. pag. 1907). Auf die vorinstanzlichen Erwägungen kann vollumfänglich verwiesen werden (vgl. pag. 1807, S. 63 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Der Beschuldigte täuschte V.____