316 Z. 18), V.________ auf einer Poststelle Kopien des linken Teils des Ausländerausweises des Beschuldigten, des Generalabonnements des Beschuldigen, der Krankenversicherungskarte des Beschuldigten und der PostFinance-Karte des Beschuldigten) erstellte (pag. 316 Z. 46 f. und pag. 322), dass der Beschuldigte den erhaltenen Betrag von CHF 1‘000.00 auf diese Kopie quittierte (pag. 322) und dass die vom Beschuldigten dem Geschädigten gegenüber erwähnte einheimische Person aus CS.________ (Ortschaft), welche angeblich gesagt haben soll, er, der Beschuldigte, solle sich bei V.________ melden, tatsächlich existiert (vgl. pag.