mit seiner erfundenen Geschichte um eine Militärgebühr respektive Gebühren für ein angebliches Heiratsdokument. Angesichts der beweismässig erwiesenen Tatsache, dass der Beschuldigte dabei durch die Angabe einer falschen Wohnadresse in CP.________ (Ortschaft) (nota bene am Wohnort des Geschädigten) und einer falschen Arbeitsstelle in BC.________ (Ortschaft) Vertrauen erweckte, dem Geschädigten drei Ausweise vorlegte, bereit war einen Darlehensvertrag zu unterzeichnen und insbesondere geschickt Zeit-