Auch an dieser Stelle ist zudem erneut darauf hinzuweisen, dass die Schilderungen von U.________ auch mit denjenigen von anderen, sich gegenseitig unbekannten Geschädigten im vorliegenden Strafverfahren übereinstimmen, andere Geschädigte insbesondere auch erzählten, der Beschuldigte habe angeblich Geld für eine Militärersatzabgabe bzw. für die Ausstellung von Heiratsdokumenten benötigt. Weiter hat die Vorinstanz zu Recht festgehalten, dass im Verhalten des Beschuldigten insofern ein Muster zu erkennen ist, als er stets angab, eine Arbeitsstelle in der Region zu haben. Die Aussagen des Geschädigten U._____