57 (Ortschaft) erwähnt (pag. 285 Z. 16 f.), keinen kriminellen Eindruck gemacht und geschickt abends Zeitdruck aufgesetzt habe (vgl. dazu pag. 285 Z. 21 f., pag. 286 Z. 23 ff. und Z. 29 ff., wonach der Beschuldigte beim ersten Mal um ca. 19.00 Uhr bzw. beim zweiten Mal an einem Freitagabend um das Geld gebeten und angegeben habe, um 19.10 Uhr bei der Arbeit erscheinen sowie das Geld bereits am kommenden Montag bezahlen zu müssen). Diese Aussagen werden zudem durch den von U._____