Nach Unterzeichnung eines Darlehensvertrages mit einer falschen Adresse des Beschuldigten sei der Betrag von CHF 1‘300.00 ausgehändigt worden. Danach sei der Beschuldigte verschwunden und habe sich nie wieder gemeldet. Einen Zahlungswillen habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 1‘800.00). 31.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Betreffend das am 14. November 2014 gewährte Darlehen bestreitet der Beschuldigte nicht, U.__