Nach Unterzeichnung eines Darlehensvertrages mit einer falschen Adresse des Beschuldigten sei der Betrag über CHF 500.00 ausgehändigt worden. Am 20. November 2014 sei der Beschuldigte erneut bei Pfarrer U.________ erschienen und habe angegeben, er möchte heiraten und die somalische Botschaft verlange dafür eine Gebühr. Dabei habe er einen Zeitdruck vorgetäuscht, so dass die Geschichte nicht habe überprüft werden können. Nach Unterzeichnung eines Darlehensvertrages mit einer falschen Adresse des Beschuldigten sei der Betrag von CHF 1‘300.00 ausgehändigt worden.