56 CP.________ (Ortschaft) kontaktiert und fälschlicherweise angegeben habe, er benötige CHF 500.00 für eine Notlage. Er müsse eine Militärgebühr in Genf auf der Botschaft bezahlen und am 17. November 2014 laufe die Frist ab. Weiter habe er eine falsche Wohnadresse und eine falsche Arbeitsstelle angegeben und den Geschädigten weiter getäuscht, indem er angegeben habe, sein Lohn komme erst Ende Monat. Nach Unterzeichnung eines Darlehensvertrages mit einer falschen Adresse des Beschuldigten sei der Betrag über CHF 500.00 ausgehändigt worden.