_ bereits seit anfangs 2005 zu kennen und jeweils dessen Gottesdienst besucht zu haben. Betreffend den Vorfall vom 12. April 2015 gibt der Beschuldigte zudem zu, dass er I.________ an diesem Datum um CHF 1‘100.00 gebeten und dabei als Grund angegeben habe, er müsse der somalischen Botschaft Militärdienstersatz bezahlen, um seine Dokumente, welche unterschiedliche Geburtsdaten und teilweise das falsche Geschlecht aufgewiesen hätten, erneuern zu können. Unbestritten ist weiter, dass I.________ daraufhin mit dem Beschuldigten einen Darlehensvertrag über CHF 1‘100.00 abschloss und diesem den Betrag aushändigte (vgl. zum Ganzen pag.