Es sei in der Folge ein Darlehensvertrag über CHF 1‘100.00 unterzeichnet und das Geld ausgehändigt worden. Am 4. Mai 2015 sei der Beschuldigte erneut beim Geschädigten erschienen, habe angegeben, dass er das Geld noch nicht zurückbezahlen könne, sich jedoch wieder in einer Notlage befände und daher zusätzlich CHF 400.00 benötige, was ihm auch ausgehändigt worden und auf dem Darlehensvertrag notiert worden sei. Am 1. Juni 2015 sei der Beschuldigte erneut bei Pfarrer I._____