52 glaubhaft. Für das Gericht ist beweismässig erstellt, dass es weder die Militärersatzabgabe noch die Forderung für Heiratspapiere gegeben hat und es sich damit um erfundene Geschichten handelt. Betreffend die Geschichten um die Bezahlung des Schlüsseldienstes bestreitet der Beschuldigte, solche Geschichten den Geschädigten präsentiert zu haben (vgl. pag. 917 Z. 553 f.). Darauf wird im Rahmen der konkreten Vorfälle einzugehen sein.»