Auch diese Aussage erscheint ziemlich abwegig. Weiter sagte er aus, dass er der Botschaft nichts bezahlt habe (pag. 916 Z. 528). Bis er jeweils von der Botschaft eine Meldung erhalten habe, sei das Geld immer schon für anderes aufgebraucht gewesen. Er habe mit der Botschaft Ratenzahlung vereinbaren wollen, aber das habe die Botschaft nicht akzeptiert (pag. 917 Z. 547-549). Auf Frage des Staatsanwaltes, welche Auskunft er (der Staatsanwalt) denn bei der Botschaft bei Nachfrage erhalten würde, antwortete der Beschuldigte, dass diese Leute lügen würden (pag. 918 Z. 585). Dabei handelt es sich um eine vorweggenommene Schutzbehauptung. Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten wenig