Hinsichtlich der Geschichte um die Militärersatzabgabe / Heiratspapiere gibt der Beschuldigte meist zu, die Geschädigten aus diesen Gründen um Geld angefragt zu haben, wendet aber ein, dass diese Geschichte nicht erfunden sei und die Forderung der Botschaft tatsächlich bestehe. So gab er bei der Staatsanwaltschaft am 11.05.2016 an, er habe bezahlen müssen, er habe von der somalischen Botschaft Briefe erhalten (pag. 915 Z. 486 / 489 f.). Wenig später führte er aus, er habe nur am Schalter in Genf vorgesprochen und keine Briefe erhalten. Auch habe er keine schriftliche Aufforderung, dieses Geld zu bezahlen. Es sei alles nur mündlich abgelaufen (pag. 915 Z. 497 ff.).