Die Geschädigten werfen dem Beschuldigten vor, Geschichten erfunden zu haben, die eine Notlage suggerierten, und sie so letztlich dazu bewogen zu haben, ihm Geld in Form eines Darlehens zu geben. Dabei stehen, wie von der Vorinstanz richtig erkannt zwei Geschichten im Vordergrund, die der Beschuldigte gegenüber mehreren Geschädigten – teilweise in leicht abgeänderter Version – vorgebracht haben soll und gestützt worauf ihm ein Grossteil des Geldes gegeben worden sein soll, es wird auf die korrekten vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen (pag.