Die Vorinstanz hat sodann richtig heraus kristallisiert, dass bei der nachfolgenden Beurteilung der einzelnen Vorfälle meist die Beweisfrage im Raum steht, ob der Beschuldigte unter Angabe von falschen, nicht überprüfbaren Gründen Geld erlangt hat. Die Geschädigten werfen dem Beschuldigten vor, Geschichten erfunden zu haben, die eine Notlage suggerierten, und sie so letztlich dazu bewogen zu haben, ihm Geld in Form eines Darlehens zu geben.