«Betrogen, nein. Betrügen ist, wenn ich jemanden nicht kenne und er mich nicht kennt, aber wenn er mich kennt ist das kein Betrug.»). Die Vorinstanz führte aus, diese Antworten gäben treffend wieder, was der Beschuldigte im Anschluss auch zu den allermeisten einzelnen Vorwürfen zu sagen gehabt habe.