Wir haben dann alles schriftlich festgehalten und wir haben auch den Tag abgemacht, wann ich ihnen das Geld zurückgebe. Für mich ist das kein Betrug. Ich kann mir vorstellen, dass sie mich angezeigt haben, weil ich ihnen das Geld nicht wie abgemacht zurückgegeben habe.» (vgl. auch beispielhaft pag. 83 Z. 40 f.: «Bei Ihnen steht es in den Unterlagen Betrug. Ich brauchte ja nur einen Vorschuss mit Offizialbescheinigung. Dies ist kein Betrug.»; pag. 890 Z. 499 f.: «Ich habe keine Betrüge gemacht, ich habe offiziell alles angefragt für Geld mit Kopie von meinem Ausweis und habe vorgesprochen.»). Das Geld habe er für Essen und [recte: eine] Wohnung verwendet (pag.