I.2. der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.2. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 vorgeworfen, er habe sich des gewerbsmässigen Betrugs (teilweise Versuch), evtl. der Zechprellerei, mehrfach begangen im Zeitraum vom 7. Februar 2012 bis 1. März 2017, schuldig gemacht, indem er sich bewusst ein leichtgläubiges Publikum ausgesucht, mit diesem ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und dann unter der Angabe von falschen, nicht einfach überprüfbaren Gründen Geld in Form eines Darlehens verlangt habe, ohne die Absicht und die Möglichkeiten gehabt zu haben, diese Beträge jemals zurück zu zahlen.