49 anwaltschaft hat oberinstanzlich auch in Bezug auf diesen Vorwurf einen Schuldspruch wegen Betrugs beantragt (pag. 2036). Wiederum sondierte der Beschuldigte vorgängig telefonisch die Lage (vgl. pag. 813). Die Zahlungsunwilligkeit des Beschuldigten ist erneut dadurch belegt, dass er beim Check-in die nicht mehr gültige Adresse am BF.________ (Adresse) in BE.________ (Ortschaft) angab. In der Rubrik «Sonstiges» auf dem Gästeregistrierungsformular (pag.