(Gästehaus) eincheckte, nachdem er ein Einzelzimmer bis zum 15. November 2015 für CHF 910.00 gebucht habe. Er habe bis am 9. November 2015 genächtigt, habe Getränke und Snacks konsumiert und das Gasthaus in der Folge unbemerkt und ohne die Rechnung zu bezahlen (welche versucht worden sei ihm nachzusenden) verlassen. Einen echten Zahlungswillen über den vollen Betrag habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 910.00). 27.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Der angeklagte Sachverhalt ist unbestritten (pag. 943 Z. 465 ff., pag. 1692 Z. 1 f.);