26. Ziff. I.1.15. der Anklageschrift 26.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter wird dem Beschuldigten in Ziff. I.1.15. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 (pag. 1566) zum Vorwurf gemacht, er habe sich durch folgendes Handeln des Betrugs, evtl. der Zechprellerei schuldig gemacht: Am 31. Januar 2017 habe er in die Unterkunft R.________ (Gästezimmer) eingecheckt. Er habe eine Nacht im Zimmer genächtigt und das Gasthaus unbemerkt und ohne die Rechnung zu bezahlen verlassen. Einen echten Zahlungswillen über den vollen Betrag habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 73.00).