25. Ziff. I.1.14. der Anklageschrift 25.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In Ziff. I.1.14. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich des Betrugs, evtl. der Zechprellerei schuldig gemacht, indem er bei Frau CM.________ am CN.________ (Adresse), CO.________ (Ortschaft) vom 2. bis 10. Februar 2017 für CHF 700.00 eine Ferienwohnung gemietet habe. Am 6. Februar 2017 habe er eine Nachricht geschrieben, dass er am Folgetag die Rechnung begleichen werde. Am 7. Februar 2017 habe er die Ferienwohnung unbemerkt und ohne die Rechnung zu bezahlen oder sich je wieder zu melden, verlassen.