757 sowie pag. 1789, S. 45 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Weitere, gültige Ausweise verlangte der Geschädigte auch anlässlich der Anreise des Beschuldigten nicht. Spätestens jedoch als der Beschuldigte S.________ um ein substanzielles Darlehen in der Höhe von CHF 1‘000.00 in bar fragte, weil er angeblich sowohl Bargeld, als auch seine Bankkarte zu Hause vergessen habe aber rasch Geld benötige, hätte der Geschädigte misstrauisch werden und vom Beschuldigten entweder unverzüglich eine Vorauszahlung verlangen oder aber diesen anweisen sollen, das Bed&Breakfast zu verlassen.