45 Dauer des Aufenthalts (pag. 929 Z. 222), den Deliktsbetrag (pag. 942 Z. 418) und dass er gegenüber Herrn S.________ angegeben haben soll, finanziell gut dazustehen und dass seine Wohnung in Bern renoviert werde (pag. 1691 Z. 6 ff.). Die Vorinstanz hat die Aussagen des Beschuldigten korrekt wiedergegeben, es wird darauf verwiesen (vgl. pag. 1788 f., S. 44 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung).