Er habe ein Zimmer bis zum 11. Februar 2017 gebucht und angegeben, dass er finanziell gut dastehe und in diesem Gasthaus schlafen müsse, weil seine Wohnung in Bern renoviert werde. Am 8. Februar 2017 habe er das Gasthaus unbemerkt und ohne die Rechnung zu bezahlen verlassen. Einen echten Zahlungswillen über den vollen Betrag habe er zu keinem Zeitpunkt gehabt (Deliktssumme/Schaden: CHF 930.00). 24.2 Sachverhalt und Beweiswürdigung Unbestritten ist, dass der Beschuldigte mittels Kopie eines abgelaufenen Generalabonnements (pag. 758) sowie der Frontseite eines Ausländerausweises (pag.